Sechs konkrete theologische Grundregeln kirchenleitenden Handelns

Jedes kirchenleitende Handeln wird in theologischer Verantwortlichkeit darauf zu achten haben, dass der von ihr zu leistende Dienst an den Gemeinden diesen eine primäre Dignität zugestehen muss und ihre eigene Dignität subsidiärer Natur bleibt.

„Im Hinblick auf die soziologisch-empirisch feststellbare Tatsache, dass es in der Kirche Machtstrukturen gibt, wird allerdings zu formulieren sein, wie damit umzugehen ist. Eine Voraussetzung für diese Formulierung ist, dass deren Prämisse theologischer Art ist.

  1. Jedes kirchenleitende Handeln wird nach Luther davon ausgehen müssen, dass die Existenz und das Leben der Kirche nicht auf menschliche Kunst und menschliches Handeln zurückzuführen ist, sondern auf Gott selber (Heiligkeit der Kirche). »Denn wir sind es doch nicht, die da könnten die Kirche erhalten; unsere Vorfahren sind es auch nicht gewesen; unsere Nachkommen werden’s auch nicht sein; sondern der ist’s gewest, ist’s noch, wird’s sein, der da spricht: ›Ich bin bei euch bis zur Welt Ende‹, wie Hebr. 13, 8 steht: ›Jesus Christus heri et hodie et in saecula‹« (W 2, XX, 1621).
  2. Jedes kirchenleitende Handeln wird die Gebrochenheit und die Zerrissenheit (um das Wort »Sünde« zu vermeiden) menschlichen Handelns innerhalb und außerhalb der Kirche als ein Teil des Wesens der Kirche zu berücksichtigen haben (peccatrix). Wo dies innerhalb der Kirche nicht geschieht, setzt sich die Kirche gegenüber ihren Mitgliedern absolut, beschwert die Gewissen oder spielt sich auf als Mittlerinstanz zwischen Gott und den Menschen. Wo dies außerhalb der Kirche nicht geschieht, setzt sich die Kirche gegenüber der Welt absolut und gibt diese der Verlorenheit anheim oder maßt sich eine Bevormundung an.
  3. Jedes kirchenleitende Handeln wird damit um seine eigene Begrenztheit wissen und daher den Auftrag als alleinige Autorität anzuerkennen haben und für die Ämter in der Kirche keinen Autoritätsanspruch erheben (Apostolizität der Kirche). Der verliehene Auftrag und die damit verbundene Macht sind nicht identisch mit der Wahrheit des Evangeliums, sondern werden im Vollzug sich von dieser beurteilen lassen müssen. Die Verantwortung der Gewissen vor Gott hat einen höheren Stellenwert, als die Oboedienz gegenüber menschlichen Autoritäten oder Ordnungen.
  4. Jedes kirchenleitende Handeln wird in theologischer Verantwortlichkeit darauf zu achten haben, dass der von ihr zu leistende Dienst an den Gemeinden diesen eine primäre Dignität zugestehen muss und ihre eigene Dignität subsidiärer Natur bleibt (Allgemeinheit der Kirche).
  5. Jedes kirchenleitende Handeln wird seine Funktion daran zu messen haben, ob es gelingt, eine konsensuale Gemeinschaft unter den Gemeinden und innerhalb der Gemeinden zu fördern, sofern es nur eine Kirche Jesu Christi gibt (Einheit der Kirche).
  6. Jedes kirchenleitende Handeln erfolgt aufgrund der Sendung Jesu Christi: »Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.« (Joh. 20,21) Dabei ist die Sendung Jesu Christi das Analogans und das Handeln der Kirchenleitung das Analogatum. Damit ist die Aufopferung Jesu Christi, sein Leiden und seine Demut Vorbild (Exempel) für das Selbstverständnis kirchenleitenden Handelns.“

Aus: Joachim Kuklik, „Macht und Wahrheit in der evangelischen Kirche – »Wer unter euch groß sein will, der sei euer Diener«“ (Deutsches Pfarrerblatt, Heft 11/2017, S. 628ff.). Lesen Sie hier den ganzen Artikel: http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4396

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