Herbsttagung 2018 der Synode der ELKB – Finanzen und PuK (Profil und Konzentration)

Quelle: bayern-evangelisch.de

Von Dr. Martin Seibold und Hans-Joachim Vieweger

Wie in jedem Jahr standen Finanzfragen im Mittelpunkt der Herbsttagung der Landessynode. Die Synode hat dabei u.a. den Haushalt für das Jahr 2019 mit einem Volumen von fast 960 Millionen Euro verabschiedet. Für die regulären Ausgaben gibt es eine Deckelung: sie dürfen nur um 1,7 Prozent steigen. Das Gemeindebudget steigt gemäß einer Vorfestlegung lediglich von rund 146 Millionen auf 146,5 Euro. Damit sinkt der Anteil des Gemeindebudgets gemessen an den regulären Gesamtausgaben erneut, und zwar von 16,06 Prozent im Haushaltsjahr 2018 auf nun 15,66 Prozent. Gemildert wird dieser negative Effekt dadurch, dass auch die Gemeinden von einem Nachtragshaushalt profitieren, der durch sprudelnde Kirchensteuereinnahmen in diesem Jahr möglich wurde. Dadurch fließen zehn Millionen Euro in den Gemeindebereich: 5 Millionen über die Schlüsselzuweisungen, über die die Gemeinden direkt verfügen können, sowie 5 Millionen, die Bauprojekten zugutekommen sollen. Der Nachtragshaushalt enthält darüber hinaus Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro für die Seelsorge in der Pflege und 2 Millionen für Flüchtlingsprojekte.

Sehr viele Gelder, nämlich mehr als 60 Millionen Euro, fließen in den kommenden Jahren in Projekte und Investitionen. So wurden beispielsweise weitere 17,4 Mio. Euro für die Sanierung des Landeskirchenamtes beschlossen, 5,5 Mio. Euro für eine neue Immobiliensanierung in Nürnberg (Egidienplatz) und 10 Mio. Euro für eine Jugendbildungsstätte in Neukirchen (Dekanat Coburg). Die Problematik dieser Projekte ist, dass sie meist über mehrere Jahre gehen und damit die Möglichkeiten künftiger Haushalte begrenzen. Während der Haushalt mit Blick auf die jährlichen Erträge und Aufwendungen unterm Strich mit 24 Millionen Euro „im Plus“ ist, ergibt sich inklusive dieser sog. „Vorfestlegungen“ ein negatives Ergebnis von 34 Millionen Euro.

Zu den Finanzthemen der Synode gehörte auch die Abschaffung des Besonderen Kirchgelds – nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Kirchgeld, das vor Ort von Kirchengemeinden (bzw. Gesamtkirchengemeinden) erhoben wird. Es betrifft bzw. betraf „Kirchenmitglieder, die mit einem Ehepartner verheiratet sind, der keiner umlageerhebenden Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angehört.“ Es war in Bayern im Jahr 2004 eingeführt worden, um von Familien Beiträge zu verlangen, bei denen „ein gut Verdienender austritt und die Kinder und die Ehefrau weiter in der Kirche bleiben“ und „alle Dienstleistungen der Kirche in Anspruch“ nehmen. Man wollte „die Lücke für ‚Oberschlaue‘“ schließen. (Zitate aus den Verhandlungen der damaligen Landessynode). In der Begründung zur jetzigen Abschaffung heißt es nachvollziehbar, dass, insbesondere auch durch den Wandel gesellschaftlicher Verhältnisse, neue bei seiner Einführung nicht absehbare Konstellationen betroffen sind, die „eine zufriedenstellende Akzeptanz des Besonderen Kirchgeldes erschweren bzw. verhindern.“ So trifft das Kirchgeld zum Beispiel nicht nur „Ausgetretene“, sondern vermehrt Menschen, die noch nie Mitglied der Kirche waren oder auch Frauen in der Kinderpause, die vorher „gleichberechtigt“ verdient haben. Die Kirche verzichtet durch Abschaffung des Besonderen Kirchgelds auf Einnahmen von ca. 13 Mio. Euro. (…)

Profil und Konzentration“ (kurz: PuK) – unter diesem Motto steht ein Reformprozess, den die Landeskirche im Frühjahr 2017 gestartet hat. Ein wesentlicher Gedanke dabei ist, ganz neu vom Auftrag der Kirche her zu denken und nicht von bestehenden Strukturen. Soweit, so gut. Mit dem Zwischenbericht, der der Synode in Garmisch-Partenkirchen vorgestellt wurde, zeichnet sich aber „ein radikaler Paradigmenwechsel“ ab, der theologisch durchaus problematisch ist. Dabei wird aus der zutreffenden Analyse, dass „Menschen offen sind für relevante Formen des geistlichen Lebens, damit aber nicht automatisch die Bereitschaft verbinden, sich in eine der kirchlichen Sozialformen zu begeben“ vorschnell ein neues Kirchenmodell entwickelt – hin zu Formen einer „fließenden Zugehörigkeit“. Vor diesem Hintergrund soll auch der bisherige Gemeindebegriff erweitert werden – die entsprechende Arbeitsgruppe von „PuK“ spricht von „Orten des Evangeliums“. Es bleibt aber unklar, ob es sich bei diesen „Orten des Evangeliums“ im Sinn des lutherischen Bekenntnisses um „die Versammlung aller Gläubigen“ handelt, „bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden“ (vgl. CA 7). Stattdessen wird etwas diffus von „Resonanzräumen der Liebe Gottes“ gesprochen. Richtig problematisch wird es, wenn als Grundannahme von „PuK“ benannt wird, „dass kirchliche Arbeit künftig in kirchlichen Handlungsräumen organisiert wird.“ Das heißt, dass an die Stelle der bislang entscheidenden Ebenen Landeskirche und Kirchengemeinden künftig die Ebenen Landeskirche und Dekanatsbezirke treten könnten. Sollte „PuK“ so verstanden werden, wäre das in der Tat mit einer radikalen Veränderung des Kirchenbilds verbunden.

Welche Folgen das möglicherweise hat, könnte sich bereits bei der für 2020 geplanten Landesstellenplanung zeigen, zu der Oberkirchenrat Reimers einen kurzen Sachstand vortrug. Die Landeskirche müsse formulieren, welche Handlungsbereiche erforderlich seien und wie diese mit Stellen ausgestattet werden müssten. Dabei stelle sich, so Reimers unter Verweis auf „PuK“, die Frage, was sich landesweit organisieren lasse und was regional. Bei der regionalen Verteilung soll die Gemeindegliederzahl auch künftig eine entscheidende Rolle spielen – die Gemeinden sollten schließlich nicht das Gefühl bekommen, „dass wir uns von ihnen abwenden“, so Reimers. Aufhorchen ließ aber der folgende Satz: „Es ist uns in der Landesstellenplanung fern, die Kirchengemeinden zu schwächen, aber gleichzeitig wollen wir den Blick weiten.“ Man darf gespannt sein, was das heißen soll.

Nach der Umstellung des landeskirchlichen Haushalts auf die sog. „Doppik“ (anstelle der sog. „Kameralistik“) soll diese Form der kaufmännischen Rechnungslegung in den kommenden Jahren auch auf die Kirchengemeinden übertragen werden – Zielmarke ist das Jahr 2025. Dazu wurden im Dekanat Augsburg erste (und durchaus unterschiedliche) Erfahrungen gesammelt, die Erprobung wird nun auf den ganzen Kirchenkreis Augsburg ausgedehnt. Für das Projekt „Doppik für Kirchengemeinden“ wurden weitere 13,2 Mio. Euro genehmigt. (…)

Alle Infos zur Herbstsynode 2018 der ELKB unter: https://landessynode.bayern-evangelisch.de/herbsttagung-2018.php

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