|
Subsidiarität (von lat. „subsidium“ Hilfe, Reserve)
ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und stellt
Selbstverantwortung vor staatliches Handeln. Demnach sind bei
einer staatlich zu lösenden Aufgabe zuerst und im Zweifel die
untergeordneten, lokalen Glieder wie Stadt, Gemeinde oder
Kommune für die Umsetzung zuständig, während übergeordnete
Glieder zurücktreten.
Die Subsidiarität tritt unter der Bedingung ein, dass das
untergeordnete Glied in der Lage ist, die Probleme und Aufgaben
eigenständig lösen zu können. Gleichwohl soll das kleinste Glied
nicht überfordert werden und die übergeordnete Ebene ggf.
unterstützend tätig werden.
Das Subsidiaritätsprinzip ist eine wichtige Grundlage der
Europäischen Union, um die Organe der EU in der europäischen
Gesetzgebung zu beschränken. Weiterhin ist es ein wichtiges
Konzept föderaler Staatssysteme wie der Bundesrepublik
Deutschland oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Die Formulierung des Subsidiaritätsprinzips reicht in die
Zeit unmittelbar nach der Reformation zurück und hat ihren
Ursprung in der calvinistischen Konzeption des
Gemeinwesens. Die Synode in Emden (Ostfriesland, 1571), welche
über das entstehende neue Kirchenrecht zu befinden hatte,
entschied in Abgrenzung zur bisher geltenden zentralistischen
katholischen Kirchenlehre, dass Entscheidungen jeweils auf der
niedrigst möglichen Ebene getroffen werden sollen:
"Provinzial- und Generalsynoden soll man nicht Fragen vorlegen,
die schon früher behandelt und gemeinsam entschieden worden
sind...und zwar soll nur das aufgeschrieben werden, was in den
Sitzungen der Konsistorien und der Classicalversammlungen nicht
entschieden werden konnte oder was alle Gemeinden der Provinz
angeht.“ ("1571
EMDEN Synode 1971", Neukirchen 1973, S. 61-63)
Diese Vorstellung von Subsidiarität wurde 1604 von Johannes
Althusius in einer philosophisch-politischen Reflexion über das
Wesen des Staates formalisiert. In Aufnahme des biblischen
"Bundes-Gedankens" verstand er die Gesellschaft als
verschiedene, miteinander verbundene Gruppen, die jede ihre
eigenen Aufgaben und Ziele zu erfüllen haben, die aber in
gewissen Bereichen auf die Unterstützung ("subsidium") der
übergeordneten Gruppe angewiesen sind. Die Unterstützung soll
aber nur dort einsetzen, wo sich Unzulänglichkeiten offenbaren,
keinesfalls aber die Aufgabe der anderen Gruppe völlig
übernehmen. Seine Vorstellungen von einer weit gehenden
Autonomie der ständisch verfassten Repräsentanten als Vertretung
der Bürger gegenüber dem lutherischen ostfriesischen Landesherrn
hat Althusius als Stadtsyndikus (1604-1637/38) im calvinistisch
geprägten Emden auch unmittelbar in der kommunalen Praxis der
Handels- und Hafenstadt erproben können.
Ausgehend von Aristoteles und weiterentwickelt von Thomas von
Aquin floss das Subsidiaritätsprinzip 1891 durch die Enzyklika "Rerum
Novarum" auch in die katholische Soziallehre ein und markierte
eine entscheidende Wende in der katholischen Staatstheorie.
Diese gab damit die päpstlich zentralistische Sicht des
Staatswesens definitiv auf, das von einem Monarchen mit
göttlichen Rechten gelenkt wurde.
Eine klassische Formel des Subsidiaritätsprinzips findet sich
in der Sozialenzyklika
Quadragesimo anno von Papst Pius XI. „über die
Gesellschaftliche Ordnung“ vom 15. Mai 1931. Hiermit schloss
Papst Pius XI. an das genannte Rundschreiben Leos XIII.
Rerum novarum (1891) an und entwarf unter dem Eindruck
zunehmender zentralistischer und totalitärer staatlicher
Tendenzen einen Gesellschaftsansatz, der das Individuum im
Rahmen seiner individuellen Leistungsfähigkeit zum Maßstab und
zur Begrenzung überindividuellen Handelns machte.
In Deutschland galt vor allem Jesuitenpater
Oswald von Nell-Breuning als Vertreter des
Subsidiaritätsprinzips.
Nach diesem "höchst gewichtigen sozialphilosophischen
Grundsatz" darf, "wie dasjenige, was der Einzelmensch aus
eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann,
ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen
werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was
die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum
guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete
Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus
nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede
Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach
subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen,
darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“ (Quadragesimo
anno, Nr. 79)
Quelle: Wikipedia.
Lesen Sie den ganzen Artikel ...
|