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Themen:
Reformprozesse/ Gemeindeaufbau
Pfarrberuf/ Pfarrerbild
Ökonomisierung Allgemeines
Priestertum
Subsidiarität
Das liebe Geld
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Luther hat die neutestamentliche Auffassung vom
Priestertum aller Gläubigen betont. In seiner Schrift »An den
christlichen Adel« (1520) sagt er unter Berufung auf 1. Petr 2,
9: »Alle Christen sind wahrhaft geistlichen Standes, und ist
unter ihnen kein Unterschied dann des Amts halben allein.
Demnach so werden wir allesamt durch die Taufe zu Priestern
geweiht. Was aus der Taufe gekrochen ist, das mag sich rühmen,
dass es schon Priester, Bischof und Papst geweiht sei« (WA 6,
407, 13 ff. 22 f.; 408, 11 f.). Von daher verbietet sich die
Differenzierung in Klerus und Laien. Vielmehr haben alle
Christen die gleiche geistliche Gewalt und Würde und bedürfen
keiner priesterlichen Vermittlung zwischen Gott und sich selbst.
Das geistliche Amt, an dem Luther durchaus festhält, hat in
keiner Hinsicht besondere priesterliche Aufgaben. Luther
begründet es vielmehr mit der Notwendigkeit einer Ordnung, in
der Regel jedoch und vor allem in seinen späteren Jahren unter
Berufung auf die göttliche Stiftung des Amtes. Das Amt ist
eingesetzt zum Zwecke der öffentlichen Verkündigung des Wortes
und um die an sich der ganzen Kirche verliehene
Schlüsselgewalt stellvertretend auszuüben. Demnach ist das Amt
nicht aus dem allgemeinen Priestertum abzuleiten, wie auch
andererseits die Gemeinde nicht erst auf die Einsetzung des
Amtes folgt. Vielmehr ist das Amt der Gemeinde eingestiftet. Die
Gemeinde hat das Recht und die Pflicht, »alle Lehre zu urteilen«
(WA 11, 408 ff.). (Priestertum. Die Religion in Geschichte
und Gegenwart, S. 26432, (vgl. RGG3 Bd. 5, S. 579 ff.) (c)
J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
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Wozu Pfarrer, wenn doch alle Priester sind?
"Die von mir eingeforderte Wertschätzungen des nötigen Dienstes des
Pfarrberufs bedeutet gerade nicht ein Pfarrerzentrierung, ebenso
wie ein Ordinationsbewusstsein der Pfarrerinnen und Pfarrer
nicht die Klerikalisierung der Kirche zur Folge hat, da die
Grundaufgabe des geistlichen Amtes nach reformatorischem
Verständnis die Sorge um das Priestertum der Getauften und nicht
der Selbsterhalt eines geistlichen Standes ist.
Die Sorge um das allgemeine Priestertum der Getauften hat eine
gewisse Askese im Pfarrberuf zur Folge, nämlich Zurückhaltung in
der Fixierung auf meine Person, ohne im Beziehungsgeschehen der
Berufsausübung unpersönlich zu werden. Buchstabiere ich die
Sorge um das Priestertum der Getauften als Aufgabe des
Geistlichen Amtes im volkskirchlichen Systemzusammenhang durch,
so bedeutet dies, die Autonomie und Souveränität der
Gottesbeziehung der Einzelnen zu achten, zu pflegen und zu
unterstützen und damit Möglichkeitsräume dieses allgemeinen
Priestertums offen zu halten. Auch die klassische
»Kirchengemeinde« ist damit kein exklusiver Vermittlungs- und
Zugangsweg zur Gottesbeziehung. Nur wenn die geistliche
Dimension des Pfarrberufs mit ins Spiel gebracht wird, kann
plausibel werden, dass der Pfarrberuf für die Volkskirche nötig
ist. Der Pfarrberuf wird dann zu einem Beruf, der nötig ist und
nicht einfach ersetzt werden kann. Es geht gerade nicht um ein
übersteigertes »Amtsbewusstsein« und eine daraus abzuleitende
Herrschaftsposition gegenüber der so genannten »Gemeinde«,
sondern um Verantwortung für die Ausübung der Freiheit des mit
der Taufe verliehenen allgemeinen Priestertums. Beeinträchtigt
wird dies durch einen der Grundzweifel des nachneuzeitlichen
Protestantismus, der in der Frage besteht, ob wir in den
evangelischen Kirchen den Pfarrberuf überhaupt noch nötig haben.
Damit ist umzugehen." (Prof.
Klaus Raschzok)
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