| Es ist noch gar nicht so lange her, dass auch
in der Synode nicht wenige der Meinung waren, man könne die
Berufsgruppe der PfarrerInnen im Zuge notwendiger
Einsparmaßnahmen wie andere Berufsgruppen in der Kirche kürzen.
Viele Aufgaben der PfarrerInnen könnten leicht Ehrenamtliche
übernehmen. Hier hat sich die Meinung bei manchen geändert, auch
durch die Erfahrung, in der eigenen Gemeinde keinen Pfarrer zu
haben.
Isolde Karle hat gezeigt, dass die Rechnung nicht aufgeht:
Wo PfarrerInnen (und andere Hauptamtliche wie DiakonInnen und
ReligionspädagogInnen) fehlen, gibt es bald nicht mehr, sondern weniger
Menschen, die sich zum ehrenamtlichen Dienst motivieren lassen.
Auch das Impulspapier "Kirche der Freiheit" sieht im Pfarrberuf
eine Schlüsselfunktion für eine Kirche, die gegen den Trend
wieder wachsen will und entwirft ein entsprechendes
Anforderungsprofil. Ein berechtigtes Unternehmen - oder eine
Fehlentwicklung? |
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Die
Episkopalisierung der evangelischen Kirche
Die nicht zuletzt durch die Mechanismen der modernen
Mediengesellschaft bedingten Verschiebungen im
Selbst-Verständnis des evangelischen Bischofsamtes wirken sich
ebenfalls unmittelbar auf den Pfarrberuf aus. Sie sind eng mit
der Organisationswerdung der evangelischen Landeskirchen
verbunden. Stillschweigend vollzieht sich in der öffentlichen
Wahrnehmung eine Anpassung an das Modell
des nachkonziliaren römischen Bischofsamtes mit
seinem bischöflichen Gesamtanspruch auf alle Kirchenmitglieder
ungeachtet der Zuständigkeitsbereiche der Pfarrerschaft.
Pfarrerinnen und Pfarrer werden damit in den Kirchengemeinden
vor Ort zu Vertreterinnen und Vertretern der Bischöfe, die das
eigentliche kirchliche Geschehen in ihrer medialen Präsenz
steuern und darstellen, und die bei öffentlich bedeutsamen
Anlässen wie zum Beispiel Trauerfeiern im Zusammenhang von
großen Unglücksfällen selbst wie Gemeindepfarrerinnen und
Gemeindepfarrer gottesdienstlich agieren.
Hinzu kommt
die Vernachlässigung der Grundaufgabe einer Sorge für den
Pfarrberuf und damit der Ausfall einer ursprünglichen
Kernaufgabe des evangelischen Bischofsamtes. Der zunehmende
Macht- und Steuerungsanspruch des bischöflichen Amtes in den
evangelischen Landeskirchen durch eine Übersteigerung des
Gedankens der Vertretung der Kirchen in der medial geprägten
Öffentlichkeit und das damit korrespondierende medial geprägte
Agieren der evangelischen Bischöfinnen und Bischöfe (bis hin zur
Kleidung!) macht aus den Pfarrerinnen und Pfarrern
Hintergrund-Mitarbeiter der Kirche. Eine Zurücksetzung des
Geistlichen Amtes und eine fatale Hierarchisierung im
öffentlichen Erscheinungsbild der evangelischen Kirchen sind die
unbeabsichtigten Folgen. Pfarrerinnen und Pfarrer werden damit -
wie im römisch-katholischen Kirchenverständnis - lediglich als
die Vertreterinnen und Vertreters des Bischofs vor Ort in seiner
Abwesenheit wahrgenommen. Die »Kirche der Freiheit« ist damit
möglicherweise nichts anderes als eine Kirche der Freiheit des
EKD-Ratsvorsitzenden, dessen virtuosen denkerischen Vorgaben
sich die einzelnen Pfarrerinnen und Pfarrer als »Leitende
Geistliche« anzupassen haben.
Ein grundlegendes Problem
besteht darin, dass die landesbischöfliche Sorge um den
Pfarrberuf weitgehend nur als Hintergrundaufgabe ausgeübt werden
kann, die in der medial orientierten Öffentlichkeit kaum
Punktgewinne einträgt. Angesichts der in wenigen Jahren
anstehenden Wahl eines neuen Landesbischofs in der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sind aus diesem Grund
bereits jetzt Anfragen an das erforderliche Profil eines
zukünftigen Landesbischofs oder einer Landesbischöfin zu
richten. Gehört die Sorge für das Geistliche Amt noch zu den
Kernaufgaben des Bischofsamtes? Wird
dies bejaht, dann ist hier auch der
Pfarrer- und Pfarrerinnenverein gefordert, seine Stimme
zu erheben und an einer entsprechenden Bewusstseinsbildung
innerhalb der Landessynode zu arbeiten.
Ein Seitenblick
in die Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Bayern macht deutlich, dass sich auch hier bereits - sicherlich
ungewollt und in bester Absicht - eine Verschiebung vollzogen
hat. Artikel 61 (Aufgaben des Landesbischofs) nennt in Absatz
(1) Ziffer 2 des Aufgabenkatalogs bezeichnenderweise das
Gespräch mit den Gemeinden vor dem Gespräch mit den Pfarrerinnen
und Pfarrern. Analog dazu ist auch Artikel 64 Absatz (3) Ziffer
2 der bayerischen Kirchenverfassung mit dem Aufgabenkatalog der
Oberkirchenräte in den Kirchenkreisen konstruiert. Aufgabe des
evangelischen Bischofsamtes ist es, neben der Sorge für den
Pfarrberuf, die sich nicht zuletzt im Wachen über die Schrift-
und Bekenntnisgemäßheit der Verkündigung vollzieht, das Gespräch
in der Pfarrerschaft anzuregen und nicht lediglich Leitlinien
für die Umsetzung vorgegebener Anliegen durch die Pfarrerinnen
und Pfarrer zu kommunizieren. Ich sehe hierin letztlich eine
mangelnde Bereitschaft, dem Geistlichen Amt im besten
reformatorischen Sinne das zuzugestehen, was das römische
Kirchenverständnis an Verantwortung für die Kirche allein dem
Bischof zubilligt, und spüre in solchen Tendenzen immer wieder
den fatalen Anpassungsdruck an die öffentlich wesentlich
plausiblere Schwesterkirche. Besonders problematisch wird dies,
wenn das implizite Leitbild der
evangelischen als der »besseren katholischen Kirche« das
öffentliche Handeln bei Konfliktfällen mit Pfarrerinnen und
Pfarrern zu steuern beginnt und wir auch hier als evangelische
Kirchen ungewollt an einer römischen Hierarchisierung
partizipieren.
Aus:
Dr.
Klaus Raschzok, Gefragt, nötig, präsent - Zur Diskussion um den
Pfarrberuf (Korrespondenzblatt Nr. 6/2008, S.81
ff.)
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