"Wer alle Ausgaben zusammenrechnet, die irgendwie auch den Gemeinden zugute kommen, kann den Gemeindeanteil im landeskirchlichen Haushalt auch auf 90 % hochrechnen. Beim Vergleich zwischen den Landeskirchen kann jedoch nur der Anteil berechnet werden, der den Gemeinden unmittelbar zugeführt wird und das sind tatsächlich nicht mehr als ca. 30 %. ... Es kann ernsthaft nicht bestritten werden, dass Bayern in den letzten Jahrzehnten mehr als andere Landeskirchen in zentrale Einrichtungen investiert hat. Vor mir liegt der Personalstand von 1967. Damals waren in der Meiserstr. 10 Oberkirchenräte und 12 weitere Referenten tätig. Heute umfasst der Personalstand des Landeskirchenamtes nur noch 7 Oberkirchenräte, jedoch 44 weitere Referate." (OKR i.R. Dr. Werner Hofmann im April 2004)

Kirchensteuer/ Kirchenfinanzen

   
 


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Niemand kann behaupten, dass den Kirchengemeinden in Bayern nur 27% (2010: 31,5%) des Kirchensteuer-aufkommens zugute kommen. Pfarrer und Pfarrerinnen z.B. bekommen ihre Bezüge von der Landeskirchenkasse. Diese 27% sind aber exakt der Anteil, der den Gemeinden in Form einer jährlichen Schlüsselzuweisung im Rahmen des innerkirchlichen Finanzausgleichs direkt überwiesen wird, und über den sie alleine entscheiden können. Von dieser Zuweisung müssen sie (zusammen mit dem Kirchgeld) ihren Gemeindehaushalt ausgeglichen gestalten. Außerdem müssen sie von diesem Geld die in den letzten Jahren gestiegenen Umlagen bestreiten:

  • 5% (+x) der Schlüsselzuweisung werden vom Dekanat einbehalten und dienen notleidenden Kirchengemeinden im Dekanat zum Ausgleich ihres Haushalts (Ergänzungszuweisung).
  • Für die Pfarrhäuser müssen die Gemeinden seit 2008 im Jahr eine Pfarrhausrücklage von 20 € pro Quadratmeter Wohnfläche bilden. Diese ist dann der Eigenanteil der Gemeinde an notwendigen Renovierungskosten.
  • Dekanats- und Diakonieumlagen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
  • Für Gemeindepersonal, z.B. SekretärIn, MesnerIn, KirchenmusikerIn müssen Personalkosten-zuschüsse geleistet werden.
  • Seit Jahrzehnten ist in die Schlüsselzuweisung eine Pfarrstellenabgabe der Gemeinden eingerechnet (vgl. Kirchengesetz über die Beteiligung der Kirchengemeinden an der Pfarrbesoldung vom 22. 7. 1946). Die Schlüsselzuweisung wurde entsprechend abgesenkt. (Dr. Werner Hofmann, "Spenden und Sparen", Korrespondenzblatt Nr. 8/9, 2003, S. 138 f.)
  • Gemeinden, die einer Gesamtkirchengemeinde angehören, geben außerdem einen hohen Prozentsatz ihres Kirchgeldes in einen gemeinsamen Topf. Dieser steht ihnen dann zum Ausgleich ihres Haushalts nicht mehr zur Verfügung.

Angesichts weiterer Sparvorgaben, besonders bei den Sachkosten, ist es für die Gemeinden in den letzten Jahren immer schwerer geworden, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Die Kirchenvorstände wurden zu Mangelverwaltern und Bittstellern, die immer weniger zu entscheiden und immer weniger Gestaltungsmöglichkeiten haben. Selbst für Mittel, die eigentlich zu den ordentlichen Deckungsmitteln ihrer Haushalte gehören, müssen Kirchenvorstände Anträge bei den übergemeindlichen Gremien auch auf Dekanatsebene (Dekanatsausschuss, GKV) stellen. Für von den Gemeinden eingeforderte Solidarität müssen auch entsprechende Spielräume vorhanden sein.

Es ist zu begrüßen, dass die ELKB inzwischen schuldenfrei ist und ausgeglichene Haushalte vorlegen kann. Wahr ist aber auch, dass zum glücklichen Ausgang dieses Unternehmens die letzten beiden Jahren mit überdurchschnittlichem Kirchensteueraufkommen beigetragen haben. Sonst hätte es auch so ausgehen können, dass der landeskirchliche Haushalt sich entschuldet hätte, die Schulden aber bei den Gemeinden gelandet wären. Dies ist den Gemeinden passiert, die in den letzten Jahren Pfarrhäuser renovieren mussten, während gleichzeitig der landeskirchliche Zuschuss von 90% auf schließlich max. 30% nach Kassenlage sank, ohne dass den Gemeinden entsprechende Einnahmen für die Pfarrhäuser zur Verfügung gestellt worden wären.

OKR Peter Hübner und sein Gemeindereferat haben positive Regelungen für die Gemeinden auf den Weg gebracht:

  • Die Verpflichtung der Kirchengemeinden zur Erhaltung der Pfarrhäuser ist über die Pfarrhausrücklage nun klar definiert. Das gibt den Gemeinden Planungssicherheit.
  • Es wurde ein Fonds von 50 Mio. € aufgelegt, mit dem der Renovierungsrückstand bei den Pfarrhäusern aufgeholt werden kann.
  • Es wurden Mittel bereitgestellt, die zur Entschuldung der Gemeinden dienen, die sich durch Pfarrhausrenovierungen in den letzten Jahren verschulden mussten.

Angesichts der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung ist mehr als wahrscheinlich, dass die finanzielle Verschnaufpause auch bei den Kirchengemeinden in Bayern von kurzer Dauer ist. Spätestens dann wird sich die Fragen wieder stellen, ob die jetzige Regelung des innerkirchlichen Finanzausgleichs den Kirchengemeinden wirklich einen nach der Kirchenverfassung angemessen Anteil am Kirchensteueraufkommen der Landeskirche zur Verfügung stellt, der sie auch in Zukunft in die Lage versetzt, ihre Aufgaben zu erfüllen. Wir meinen, dass in der evangelischen Kirche auch über das Geld dort am sinnvollsten entschieden werden kann, wo Menschen ihre Bedingungen, Ressourcen und Möglichkeiten am Besten kennen und einschätzen können: in der Gemeinde am Ort.

Es ist keine Frage, dass evangelische Gemeinden solidarische Gemeinden sind, die ihre Region und das Ganze ihrer Kirche nicht aus dem Blick verlieren.

Aus der Praxis:

Die Kirchengemeinde Nürnberg-Lichtenhof stellte im November 2008 einen Antrag auf Auskunft über die Höhe des Kirchensteueraufkommens in ihrem Gemeindebereich und erhielt im September 2009 eine Antwort. pdf-Datei, Adobe Reader erforderlich Der Kirchenpfleger der Kirchengemeinde erstellte aufgrund der Auskünfte des Landeskirchenamts eine eigene Rechnung. pdf-Datei, Adobe Reader erforderlich und erhielt wieder eine Antwort. pdf-Datei, Adobe Reader erforderlich Auch die Kirchengemeinde Zusmarshausen stellte weitere Fragen an das Landeskirchenamt. pdf-Datei, Adobe Reader erforderlich


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