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Niemand kann behaupten, dass den Kirchengemeinden in
Bayern nur 27%
(2010: 31,5%) des Kirchensteuer-aufkommens zugute kommen.
Pfarrer und Pfarrerinnen z.B. bekommen ihre Bezüge von
der Landeskirchenkasse. Diese 27% sind aber
exakt der Anteil, der den Gemeinden in Form einer jährlichen
Schlüsselzuweisung im Rahmen des innerkirchlichen
Finanzausgleichs direkt überwiesen wird, und über den sie
alleine entscheiden können. Von dieser Zuweisung müssen sie
(zusammen mit dem Kirchgeld) ihren Gemeindehaushalt ausgeglichen
gestalten. Außerdem müssen sie von diesem Geld die in den
letzten Jahren gestiegenen Umlagen bestreiten:
- 5% (+x) der Schlüsselzuweisung werden vom Dekanat
einbehalten und dienen notleidenden Kirchengemeinden im
Dekanat zum Ausgleich ihres Haushalts (Ergänzungszuweisung).
- Für die Pfarrhäuser müssen die Gemeinden seit 2008 im
Jahr eine Pfarrhausrücklage von 20 € pro
Quadratmeter Wohnfläche bilden. Diese ist dann der
Eigenanteil der Gemeinde an notwendigen Renovierungskosten.
- Dekanats- und Diakonieumlagen sind in
den letzten Jahren erheblich gestiegen.
- Für Gemeindepersonal, z.B. SekretärIn, MesnerIn,
KirchenmusikerIn müssen Personalkosten-zuschüsse
geleistet werden.
- Seit Jahrzehnten ist in die Schlüsselzuweisung eine
Pfarrstellenabgabe der Gemeinden
eingerechnet (vgl. Kirchengesetz über die Beteiligung der
Kirchengemeinden an der Pfarrbesoldung vom 22. 7. 1946). Die
Schlüsselzuweisung wurde entsprechend abgesenkt. (Dr. Werner
Hofmann,
"Spenden und Sparen",
Korrespondenzblatt Nr. 8/9, 2003, S. 138 f.)
- Gemeinden, die einer Gesamtkirchengemeinde
angehören, geben außerdem einen hohen Prozentsatz ihres
Kirchgeldes in einen gemeinsamen Topf. Dieser steht ihnen
dann zum Ausgleich ihres Haushalts nicht mehr zur Verfügung.
Angesichts weiterer Sparvorgaben, besonders bei den
Sachkosten, ist es für die Gemeinden in den letzten Jahren immer
schwerer geworden, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Die
Kirchenvorstände wurden zu Mangelverwaltern und Bittstellern,
die immer weniger zu entscheiden und immer weniger
Gestaltungsmöglichkeiten haben. Selbst für Mittel, die
eigentlich zu den ordentlichen Deckungsmitteln ihrer Haushalte
gehören, müssen Kirchenvorstände Anträge bei den
übergemeindlichen Gremien auch auf Dekanatsebene
(Dekanatsausschuss, GKV) stellen. Für von den Gemeinden
eingeforderte Solidarität müssen auch entsprechende Spielräume
vorhanden sein.
Es ist zu begrüßen, dass die ELKB inzwischen schuldenfrei ist
und ausgeglichene Haushalte vorlegen kann. Wahr ist aber auch,
dass zum glücklichen Ausgang dieses Unternehmens die letzten
beiden Jahren mit überdurchschnittlichem Kirchensteueraufkommen
beigetragen haben. Sonst hätte es auch so ausgehen können, dass
der landeskirchliche Haushalt sich entschuldet hätte, die
Schulden aber bei den Gemeinden gelandet wären. Dies ist den
Gemeinden passiert, die in den letzten Jahren Pfarrhäuser
renovieren mussten, während gleichzeitig der landeskirchliche
Zuschuss von 90% auf schließlich max. 30% nach Kassenlage sank,
ohne dass den Gemeinden entsprechende Einnahmen für die
Pfarrhäuser zur Verfügung gestellt worden wären.
OKR Peter Hübner und sein Gemeindereferat haben positive
Regelungen für die Gemeinden auf den Weg gebracht:
- Die Verpflichtung der Kirchengemeinden zur Erhaltung der
Pfarrhäuser ist über die Pfarrhausrücklage nun klar
definiert. Das gibt den Gemeinden Planungssicherheit.
- Es wurde ein Fonds von 50 Mio. € aufgelegt, mit dem der
Renovierungsrückstand bei den Pfarrhäusern aufgeholt werden
kann.
- Es wurden Mittel bereitgestellt, die zur Entschuldung
der Gemeinden dienen, die sich durch Pfarrhausrenovierungen
in den letzten Jahren verschulden mussten.
Angesichts der wirtschaftlichen und demographischen
Entwicklung ist mehr als wahrscheinlich, dass die finanzielle
Verschnaufpause auch bei den Kirchengemeinden in Bayern von
kurzer Dauer ist. Spätestens dann wird sich die Fragen wieder
stellen, ob die jetzige Regelung des innerkirchlichen
Finanzausgleichs den Kirchengemeinden wirklich einen nach der
Kirchenverfassung angemessen Anteil am Kirchensteueraufkommen
der Landeskirche zur Verfügung stellt, der sie auch in Zukunft
in die Lage versetzt, ihre Aufgaben zu erfüllen. Wir
meinen, dass in der evangelischen Kirche auch über das Geld dort
am sinnvollsten entschieden werden kann, wo Menschen ihre
Bedingungen, Ressourcen und Möglichkeiten am Besten kennen und
einschätzen können: in der Gemeinde am Ort.
Es ist keine Frage, dass evangelische Gemeinden solidarische
Gemeinden sind, die ihre Region und das Ganze ihrer Kirche nicht
aus dem Blick verlieren.
Aus der Praxis:
Die Kirchengemeinde Nürnberg-Lichtenhof stellte im
November 2008 einen Antrag auf Auskunft über die
Höhe des Kirchensteueraufkommens in ihrem
Gemeindebereich und erhielt im
September 2009 eine Antwort.
Der Kirchenpfleger der Kirchengemeinde erstellte
aufgrund der Auskünfte des Landeskirchenamts eine
eigene Rechnung.
und erhielt
wieder eine Antwort.
Auch die Kirchengemeinde Zusmarshausen stellte
weitere Fragen an das Landeskirchenamt.

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