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„Dass eine christliche Gemeinde Recht
und Macht habe…“ (Martin Luther)/ Von Christian Möller
Mit meinem Referat möchte ich gern die
Ortsgemeinden mitsamt ihren Pfarrern und Pfarrerinnen wie
auch ihren Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen zu
einem neuen Selbstbewusstsein ermutigen, damit sie den
permanenten Diffamierungen der Ortsgemeinde widerstehen
können, die sich dann auch handfest in Stellenkürzungen und
verminderten Mittelzuweisungen auswirken. Schlimmer aber als
diese Kürzungen erscheint mir die Resignation, die häufig
durch die Ortsgemeinden schleicht und dazu führt, dass einer
nach der anderen sich zu fragen beginnt: Vielleicht sind wir
ja wirklich „milieuverengt“, „immobil“ und zu wenig
„professionell“? Vielleicht sind wir ja wirklich nur
„Amateure“, die mit den Profis nicht mithalten können!?
Bei einem „Aufbruch Gemeinde“ könnte etwas Ähnliches wie in
Max Frischs Theaterstück „Andorra“ geschehen, wo einem
Jungen permanent vorgeworfen wird, er sei wie ein Jude.
Schließlich bricht es aus diesem Jungen heraus: „Dann bin
ich eben ein Jude!“ In dieser Weise könnten die
Ortsgemeinden aufbrechen und sagen: „Dann sind wir eben
Amateure!“ Und das heißt im ursprünglichen Sinn des Wortes
nichts anderes als Liebhaber, Liebhaber der Kirche am Ort!
Die Gemeindebriefe von Amateuren müssen nicht professionelle
Hochglanzbroschüren sein, sondern dürfen gern einfachen
Briefen ähneln, die von Liebhabern an mögliche Liebhaber
geschrieben sind. Kirchenchöre von Amateuren müssen keine
Konzertchöre sein, sondern dürfen gern den Gesangvereinen im
Dorf ähneln oder Gospelchöre von begeisterten Anfängern
sein. Gottesdienste von Amateuren sind keine professionell
gestalteten Eventangebote für lustige Leute. Hier wird
vielmehr das Geheimnis der Menschwerdung Christi am Kreuz
gefeiert, und das so einfach und klar wie möglich, denn hier
wird mit allen am Ort Gottesdienst gefeiert und mit allen
gemeinsam am Ort gelebt, die sich durch den Ruf der Glocken
einladen lassen.
Wenn bei dem „Aufbruch Gemeinde“ so
ein Selbstbewusstsein in den Gemeinden wächst, werden sich
die praktischen Folgen wie von selbst einstellen: Einer
Gemeinde gelingt dies, der anderen gelingt das. „Eine
Gemeinde ahme die andere frei nach“ (M. Luther) und lasse
sich zugleich durch besonders erfolgreiche und wachsende
Gemeinden nicht unter Druck setzen! Das gilt auch für die
praktischen Konsequenzen, die ich für einen „Aufbruch
Gemeinde“ als möglich ansehe. Nur drei seien exemplarisch
genannt:
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Es gilt, die Evangelische Kirche als
eine von unten her aufgebaute Gemeindekirche wieder zu
entdecken, die ihre nachbarschaftliche Gestalt in den
Ortsgemeinden als Kirche der kurzen Wege, ihr Gesicht in
den festlich gefeierten Gottesdiensten, ihren Klang in
den zum Gebet rufenden Glocken, ihren Mund in mündigen
Haus- und Initiativkreisen, ihre Hände in aktiven
Gruppen und Besuchsdiensten und ihre Ohren in der
Aufmerksamkeit für Gottes Gegenwart gewinnen. Es ist
alles dagegen zu tun, dass die Evangelische Kirche immer
gesichtsloser wird, je mehr sie sich in mittlere und
höchste Ebenen, in Verwaltung und in Gremien zurückzieht
und dabei in inhaltsloser Werbesprache, in
Verwaltungserlassen und in technokratischen
Fachbegriffen verstummt.
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Dem Auseinanderdriften von
überparochialen Diensten und Parochien kann dadurch
gewehrt werden, dass möglichst jeder übergemeindliche
Dienst mit einem begrenzten Gemeindedienst vor Ort
verbunden wird. Dadurch könnte auch manche kleinere
Pfarrstelle vor Halbierung oder gar Streichung bewahrt
werden, wenn der Spezialist oder die Spezialistin
zugleich mit einer halben Pfarrstelle vor Ort angestellt
werden.
-
Das Geld der Kirche wird dort
verwaltet und verteilt, wo es herkommt: in den
Ortsgemeinden. In der Lutherischen Kirche Schwedens z.B.
gibt es nur Mitgliedsbeiträge an die Ortsgemeinden. Sie
bleiben zu 90% in der Gemeinde. 10 Prozent werden an die
Gesamtkirche abgegeben. Ein erster Schritt in diese
Richtung sollte in der Evangelischen Kirche Deutschlands
unverzüglich darin bestehen, dass einer Ortsgemeinde vom
Landeskirchenamt mitgeteilt wird, wie hoch ihr
Kirchensteueraufkommen ist. Weitere Schritte bis zu
einer endgültigen Finanzhoheit der Gemeinden werden
folgen, damit aus Betreuungsgemeinden ganz konkret und
materiell Beteiligungsgemeinden werden und reichere mit
ärmeren Gemeinden in einer Region teilen können.
Lesen Sie hier den ganzen Vortrag.

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"Nun will auch
noch die Kirche die Dörfer verlassen, will die vor 30 Jahren
gemachten Fehler wiederholen und kommt sich dabei modern
vor. Es ist aber nicht modern, wenn jetzt jede einzelne
Gemeinde ihre Existenzberechtigung nachweisen muss. Wenn
irgend jemand in der Kirche keines Nachweises seiner
Existenzberechtigung bedarf, dann ist das die Gemeinde. Und
wer zu beweisen hat, dass seine Existenz für die Kirche
unbedingt nötig ist, das sind Regionalbischöfe, Bischöfe,
Landeskirchenämter und Stabsstellen für
Öffentlichkeitsarbeit. Die Urkirche hat sich aus Gemeinden
entwickelt und ist bestens ausgekommen ohne all diese
Häuptlinge und Wasserkopf-Bürokratien. Die Kirche kann auf
Landeskirchenämter und Stabsstellen für
Öffentlichkeitsarbeit und auf vieles andere verzichten, aber
nicht auf Gemeinden.“ (S.11)
Wer Kirche als eine Nonprofit-Organisation unter anderen
begreift und sie auf den Marktplatz schubst, verlässt den
Boden des Evangeliums, degradiert dieses zur Ware, und macht
sich gemein mit jenen obskuren Weltanschauungshändlern, die
sich auf diesem Markt herumtreiben. Kirchenleitungen, welche
die Existenz der Kirche dadurch sichern wollen, dass sie
ihre Kirche als Nützlichkeits-Organisation etablieren, als
Service- und Sinnvermittlungsagentur, als Unternehmen,
dessen Wert in ihrer Funktionalität für einzelne,
Gemeinschaften und Staaten liegt, ziehen den Karren nicht
aus dem Dreck, sondern fahren ihn noch tiefer hinein.
Bischöfe, die den Leuten weismachen wollen, eine
Mitgliedschaft in der Kirche rechne sich, zahle sich aus,
müssen vergessen haben, dass der Lohn des Christen das Kreuz
ist, dass es nicht um Logos geht, sondern um den Logos. (S.
6f.) (Christian
Nürnberger)
"Gegen
zentrale Kirchenstrukturen wandte sich auch der Vorsitzende
des Grundfragenausschusses, der Neuendettelsauer
Theologieprofessor Wolfgang Stegemann. An der Basis gebe es
ein beeindruckendes Maß an Engagement und Kreativität, das
unterstützt werden müsse. Das Gegenüber von Kirchenleitung
und Kirchenvolk bezeichnete Stegemann als überholte Sicht.
"Wir brauchen eine Beteiligungskirche, keine Servicekirche",
sagte er." (Frühjahrssynode der ELKB 2007 in Ansbach)
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Grundsätzliches zur
Visitation/ Von Dekan Dr.
Gerhard Schoenauer
Visitatio – das ist ein
geistlicher „Besuchsdienst“, um einander zu begleiten und zu
stärken. Man hört gemeinsam auf das Wort Gottes und berät
den geistlichen Weg der Gemeinde vor Ort. Diese Praxis
gehörte zu den Wesensmerkmalen der neutestamentlichen
Gemeinden. Der Apostel Paulus mit seiner unermüdlichen
Besuchstätigkeit ist hier an erster Stelle zu nennen.
Besonders deutlich wird das im ersten Korintherbrief: „Der
Brief mutet an wie eine Art ‚Visitationsbericht‘ an die
Korinther, nicht von einer Behörde (welch ein Abstand!),
wohl aber von einem Apostel, der allen, die zu visitieren
haben und visitiert werden, gewiesen hat, wie ein Apostel
visitiert und dass alle Kirchenleitung nicht anders sein
sollte als solche Visitation!“ Für die Reformation war die
Visitation ein grundlegendes Element, um die christliche
Gemeinde aus dem Evangelium zu bauen. Eine besondere
Bedeutung hatte die Visitation für die Bekennende Kirche.
Nur so war es möglich, sich gegenseitig des rechten
Bekenntnisses zu versichern und den Anfeindungen zu
widerstehen. Die intensive Begegnung zwischen der
Gesamtkirche und den Gemeinden am Ort sowie der
zwischengemeindliche Austausch dienen der Sammlung, der
Sendung und der Auferbauung sowohl der Ortskirche als auch
der Kirche insgesamt. So kann man sagen: Einerseits haben
die Gemeinden ein Recht auf Visitation. Sie haben ein Recht
darauf, von der Kirchenleitung besucht, gefördert und
gestärkt zu werden. Andererseits hat die Kirchenleitung die
Pflicht, die Gemeinden zu visitieren. Sie hat die Pflicht
ihr kirchenleitendes Handeln von dem leiten zu lassen, was
in den Gemeinden geschieht und was die Gemeinden im
Innersten berührt. Weil die Visitation einen unschätzbaren
Wert für die innere und äußere Stärkung der Kirche hat,
genießt sie zu Recht Verfassungsrang.
Lesen Sie hier den ganzen Beitrag.

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"Einerseits
haben die Gemeinden ein Recht auf Visitation. Sie haben ein
Recht darauf, von der Kirchenleitung besucht, gefördert und
gestärkt zu werden. Andererseits hat die Kirchenleitung die
Pflicht, die Gemeinden zu visitieren. Sie hat die Pflicht
ihr kirchenleitendes Handeln von dem leiten zu lassen, was
in den Gemeinden geschieht und was die Gemeinden im
Innersten berührt. Weil die Visitation einen unschätzbaren
Wert für die innere und äußere Stärkung der Kirche hat,
genießt sie zu Recht Verfassungsrang."
"Die
Gemeindevisitation dient der Verkündigung des Evangeliums.
Sie ist das bedeutsamste Instrument, eine Kirche zu leiten
und ihr Gestalt zu geben. Sie fördert den Austausch zwischen
der Landeskirche und Ortsgemeinden sine vi humana sed verbo.
Darum gilt: Je mehr Visitation, desto weniger Hierarchie."
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Von der
Betreuungskirche zur
Beteiligungskirche/ Von Dr. Martin Hoffmann
In der bestehenden Krise der Kirche, ihrem
Mitgliederschwund, ihrer Überalterung, ihrem Verlust an
finanzieller Stärke und an Relevanz in der Gesellschaft,
reicht eine Reform der Finanzverteilung nicht aus. Die
Kirche steht insgesamt vor einem Systemwandel.
Die Kirche muss sich verändern, um wieder
Glaubwürdigkeit in der Gesellschaft zu erlangen. Sie muss
sich wandeln von einer Betreuungskirche hin zu einer
Beteiligungskirche. Eine Betreuungskirche denkt von oben
her: Wie steuern wir die Kirche von der Zentrale aus, wie
versorgen wir das Volk religiös, wie verteilen wir die
vorhandenen Finanzen? Das ist ein paternalistisches System,
das das Kirchenvolk letztlich zum Versorgungsobjekt
degradiert. Eine Beteiligungskirche denkt von unten her: Sie
ist Kirche durch das Volk. Sie besteht aus selbstständigen
Gemeinden, zu denen sich Menschen aufgrund ihres Glaubens
halten, bewusst Ja sagen und darum auch dazu bereit sind,
diese Gemeinde finanziell mit zu tragen. Beteiligung heißt,
dass Menschen in den Gemeinden auch die Freiheit haben, über
ihre aufgebrachten Finanzen selbst zu entscheiden.
Beteiligung heißt ebenso die Verantwortung zu übernehmen,
auch für unangenehme Maßnahmen oder Einschnitte, wenn es
darauf ankommt. Erst dann wird die Beteiligung auch zur
Mündigkeit. Dieses Gemeindeprinzip müssen wir in der Kirche
stark machen – weil es unserem evangelischen Glauben
entspricht und weil es auch finanziell einen Weg in
dürftigeren Zeiten weisen kann. Wie kann das konkret
aussehen?
Lesen Sie hier den ganzen Beitrag.

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"Den biblischen
Maßstab, den Luther zur Geltung bringt, findet Luther in
Jesu Wort aus Joh.10, 27: „Meine Schafe kennen meine Stimme“
Daraus folgert er: „Hier siehst du ganz klar, wer das Recht
hat, über die Lehre zu urteilen: Bischof, Papst, Gelehrte
und jedermann hat die Vollmacht zu lehren, aber die Schafe
sollen urteilen, ob sie die Stimme Christi oder die Stimme
der Fremden lehren.“ Im Hören der versammelten Gemeinde
kommt für Luther heraus, was Stimme Christi oder Stimme
eines Fremden ist. Die hör- weil urteilsfähige Gemeinde ist
die eigentliche Basis einer reformatorisch gereinigten und
vom Kopf auf die Beine gestellte Kirche."
(Christian Möller) |
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Hintergründe und Links
Presse
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"Die große
Alternative, die auf dem Markt heute zu melden ist, steht im
Widerspruch zu allem, was der Markt andauernd behauptet. Die
Bedürfnisse, die dort proklamiert werden, suggerieren: Wir
brauchen mehr Geld, mehr Gesundheit, mehr Arbeit, mehr Spaß.
Dagegen setzt das Evangelium die menschenfreundliche
Botschaft, die gerade im Zeitalter der Globalisierung
lebenswichtig ist: Ihr braucht mehr Kraft, mehr Mut, mehr
Geduld, mehr Freiheit. Lasst euch euer Leben durch die
Veränderungen auf dem Markt nicht verderben, sondern lebt in
der Freiheit der Kinder Gottes – durch den Frieden mit
Gott!" (Manfred
Josuttis)
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Blog von "Aufbruch Gemeinde"
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